IFRS 16 soll die Vergleichbarkeit von Unternehmen und die Transparenz betreffend Leasingverhältnisse deutlich erhöhen. Auswirkungen ergeben sich primär für den Leasingnehmer, für den eine Unterscheidung zwischen Finance- und Operating-Leasingverträgen entfällt. Bis auf wenige Ausnahmen ist in allen Fällen nunmehr bilanziell ein Vermögenswert (Nutzungsrecht) und eine dem gegenüberstehende Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Dies bringt für leasingintensive Unternehmen eine deutliche Ausweitung der Bilanzsumme und eine Erhöhung des Verschuldungsgrades mit sich. Damit ist aber keine Verschlechterung der wirtschaftlichen Position von Unternehmen verbunden, weil Leasingverpflichtungen bei der Beurteilung von Unternehmen im Rahmen einer Bilanzanalyse auch bisher schon zu berücksichtigen waren.

