Die mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) ins UGB eingeführten Berichtspflichten sind nunmehr erstmalig auf die Berichterstattung für Geschäftsjahre, die nach dem 1. 1. 2017 begonnen haben, anzuwenden. Hiervon betroffene Unternehmen sehen sich mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert, die selbst in Fachkreisen kontrovers diskutiert werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Umsetzungsaspekte, die im Zuge der Erstanwendung in den Blickpunkt gerückt sind.

