Das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) verpflichtet österreichische Unternehmen erstmals zur standardisierten Dokumentation von konzerninternen Verrechnungspreisen. Die damit verbundenen Sanktionsbestimmungen im Finanzstrafgesetz (FinStrG) können bei nicht fristgerechter oder unvollständiger bzw unrichtiger Übermittlung zu persönlicher Haftung der verantwortlichen Personen führen.

