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Offenlegung nicht-finanzieller und die Diversität betreffender Informationen

AccountingSteuerrechtGeorg TichyCFO-aktuell 2015, 250 - 255 Heft 6 v. 15.11.2015

Bestimmte große Unternehmen müssen zukünftig eine nicht-finanzielle Erklärung abgeben, die mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte, zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie zur Diversität enthält. Diese nicht-finanzielle Erklärung soll eine Beschreibung der Strategien, Ergebnisse und Risiken in Bezug auf diese Belange umfassen und in den Lagebericht bzw einen gesonderten Bericht des Unternehmens aufgenommen werden.

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