Kein Straftatbestand stand in den letzten Jahren derart in Diskussion wie jener der Untreue (§ 153 StGB). Mit 1. 1. 2016 (Strafrechtsänderungsgesetz 2015, BGBl I 2015/112) wurde dieser nun einer nicht unwesentlichen Neuregelung unterzogen. Der nachstehende Beitrag legt die historische Entwicklung dieses Straftatbestands in Österreich samt Leitsätzen des OGH hierzu dar und analysiert, welche Auswirkungen die Neuregelung für die Praxis haben wird.

