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Allheilmittel D&O-Versicherung?

ManagementSteuerrechtThomas WaxCFO-aktuell 2015, 134 - 136 Heft 3 v. 15.5.2015

Die D&O-Versicherung als Absicherung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten gegen das Risiko einer persönlichen Inanspruchnahme hat sich als Standardversicherung für Unternehmensleiter von Kapitalgesellschaften etabliert. Vorstände von Aktiengesellschaften sind aufgrund des strengen Haftungsregimes dem Risiko, für vermeintliches Fehlverhalten haftbar gemacht zu werden, in besonders hohem Maße ausgesetzt. Eine D&O-Versicherung federt dieses unter Umständen existenzbedrohende Risiko ab. Neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten können aber auch dazu führen, dass es überhaupt erst entsteht.

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