Eine Umstellung der Konzernrechnungslegung auf IFRS stellt für jedes Unternehmen eine große Herausforderung dar und sollte daher nach Möglichkeit entsprechend frühzeitig geplant werden. Seit einigen Jahren müssen Unternehmen, deren Aktien und/oder Anleihen in der EU an einem geregelten Markt notieren (sog. kapitalmarktorientierte Unternehmen) ihren Konzernabschluss nach den Regeln der IFRS aufstellen. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit geschaffen, freiwillig einen befreienden Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen und sich damit einen UGB-Konzernabschluss zu ersparen. Für eine freiwillige Umstellung von UGB auf IFRS gibt es vielfältige Gründe.

