Kaum ein Rechtsgebiet ist so schnelllebig wie das Steuerrecht; man denke an die Stiftungsbesteuerung oder die laufenden Änderungen in der Gruppenbesteuerung. Selbst für einen Spezialisten ist es oftmals aufwendig, die laufenden Änderungen zu verfolgen. Auch rückwirkende Gesetzesänderungen sind an der Tagesordnung (z. B. Immobilienbesteuerung). Andererseits muss der Abgabepflichtige langfristige wirtschaftliche Strukturen schaffen, die über Jahre Bestand haben sollen und deren Herstellung mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Vor allem Umgründungen und die Schaffung von Unternehmensgruppen weisen eine hohe strategische Komponente auf, die der Rechtssicherheit und Kontinuität bedarf. Eine partielle Verbesserung im Bereich der Rechtssicherheit hat die Möglichkeit der Erwirkung eines Auskunftsbescheids durch den Abgabepflichtigen seit 2011 mit sich gebracht.

