Mit dem Zahlungsverzugsgesetz (ZVG), BGBl. I Nr. 50/2013, sind am 16. 3. 2013 einige wesentliche Änderungen im Zahlungsverkehr in Kraft getreten. Ziel dieser Neuerungen ist es, den Zahlungsverzögerungen und den daraus folgenden Belastungen für die Unternehmen durch abschreckende Rechtsfolgen entgegenzuwirken, indem das Instrumentarium zur Bekämpfung von Zahlungsverzug ausgebaut und verschärft wird. Die Änderungen wurden durch die Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr hervorgerufen. Die neuen Regelungen finden sich im neuen § 907a ABGB, in den neuen §§ 455 bis 460 UGB (neuer 8. Abschnitt des Vierten Buches) sowie im neuen § 6a KSchG.

