Am 29. 1. 2013 wurde das Steuerabkommen zwischen Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein unterzeichnet. Dieser Artikel soll einen Überblick über die relevanten Themenbereiche des Steuerabkommens mit Liechtenstein vermitteln. Neben den allgemeinen Bestimmungen sind Bestimmungen betreffend die Nachversteuerung mittels Einmalzahlung oder freiwilliger Meldung, die zukünftige Besteuerung, die zukünftige Behandlung intransparenter Vermögensstrukturen (Stiftung, Anstalt, Trust) sowie die notwendigen Kontrollmaßnahmen zur Sicherstellung der Durchführung all dieser Maßnahmen enthalten.

