Ausfallgefährdete Kreditnehmer verfügen in aller Regel nur noch über begrenzte finanzielle Mittel, um bestehende vertragliche Zins- und Tilgungsverpflichtungen zu bedienen. Es stellt sich daher für die betroffenen Kreditinstitute meist die Frage, ob die eingeschränkte Liquidität auf Zins- oder Tilgungszahlungen angerechnet werden soll.
Abstract aus Zeitschrift für Finance & Controlling bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

