Spätestens seit Bekanntwerden des Telekom-Skandals im Sommer 2011 sind Anreizsysteme nach der Finanzkrise erneut in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Diesmal wendet sich die Kritik weniger gegen die Nutznießer als vielmehr an die Möglichkeit der Manipulation. Dies ist auch die Motivation für den vorliegenden Beitrag, der Überlegungen zur Wahl der Bemessungsgrundlage anstellt, also zu jenen Kriterien, die zur Bewertung der Leistung herangezogen werden.

