Am 12. 5. 2011 wurde vom IASB der IFRS 13 Fair Value Measurement veröffentlicht. In diesem neuen Standard wird der Begriff „Fair Value“ definiert. Er schafft Leitlinien zur Ermittlung des Fair Value und verlangt weitere Offenlegungen bezüglich der Fair-Value-Ermittlung. IFRS 13 erläutert, wie ein Fair Value zu ermitteln ist, wenn ein anderer Standard eine Fair-Value-Bewertung verlangt oder erlaubt. Durch diesen Standard werden weder neue Fair-Value-Ansatzpflichten geschaffen noch welche abgeschafft. Bisher gibt es keine einheitliche Leitlinie zur Ermittlung eines Fair Value. Aber gerade die unterschiedlichen und inkonsistenten Leitlinien zur Fair-Value-Ermittlung in den diversen Standards haben zur Komplexität der Finanzberichterstattung beigetragen.

