Am 16. 3. 2011 wurde von der EU-Kommission der lang erwartete Richtlinienvorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) veröffentlicht. Dieser Vorschlag beinhaltet ein gemeinsames System zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen, die in der EU tätig sind. Ziele sind die Senkung der Verwaltungs- und Befolgungskosten und die Erhöhung der Rechtssicherheit, da nicht mehr bis zu 27 nationale Rechtsvorschriften beachtet werden müssen, sondern nach dieser einheitlichen Bemessungsgrundlage vorgegangen werden kann.

