Am 1. Jänner ist die Finanzstrafgesetz-Novelle (FinStrG-Novelle) 2010 in Kraft getreten. Die Novellierung modifizierte den Verbrechensbegriff und brachte zum Teil umfassende Änderungen im Unternehmensstrafrecht, bei der Selbstanzeige, der Strafaufhebung sowie den Grenzen für die Gerichtszuständigkeit. Zudem wurde mit dem Abgabenbetrug ein neuer Straftatbestand eingeführt.
Abstract aus Zeitschrift für Finance & Controlling bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

