Mit dem BilMoG hat das deutsche Bilanzrecht die umfangreichste Modernisierung des HGB seit 1985 erfahren, während die bewährten Kernelemente der handelsrechtlichen Rechnungslegung beibehalten wurden. Durch die Pflicht, den handelsrechtlichen Jahresabschluss für Geschäftsjahre ab dem 1. 1. 2010 nach den Richtlinien des BilMoG zu erstellen, ergeben sich trotz der geringeren Komplexität im Vergleich zu den IFRS deutliche Anforderungen an das Controlling, um den geforderten Neuerungen durch das BilMoG gerecht werden zu können. Insbesondere KMU müssen ihr Controlling entsprechend anpassen bzw. aufbauen, da in diesen Unternehmen häufig eine schwach ausgeprägte Controlling-Infrastruktur vorzufinden ist. Der vorliegende Beitrag stellt ausgewählte Elemente des BilMoG und deren Einfluss auf das Controlling dar und zeigt die erforderlichen Controllinginstrumente auf.

