Am 25. 8. 2009 ist das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG), BGBl. I Nr. 78/2009, in Kraft getreten, welches die Übernahme von Bundeshaftungen in Form von Garantien für Kredite österreichischer Untenehmen regelt. Auf dieser gesetzlichen Basis soll der Zugang zu Finanzierungsmitteln für mittelständische und große Unternehmen erleichtert, die Unternehmensliquidität gestärkt und die österreichische Volkswirtschaft angekurbelt werden.

