Bedingt durch die anlassbezogene Notwendigkeit (beispielsweise aufgrund des Rechnungslegungsänderungsgesetzes oder des Unternehmensrechts-Änderungsgesetzes 2008) zur Erfüllung formaler Vorgaben, haben in den letzten Jahren zahlreiche Gesellschaften ein unternehmensweites Risikomanagementsystem implementiert. Dabei wurde oftmals der betriebswirtschaftliche Mehrwert, und zwar die Nutzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse in Kombination mit anderen Kenngrößen, als ein finanzielles Steuerungsinstrument vernachlässigt.

