Krisenfrüherkennung gehört – gerade in Zeiten eines schwierigen wirtschaftlichen Umfelds – zu den zentralen Aufgaben der Unternehmensleitung, unabhängig von Größe und Rechtsform des Unternehmens. Aus den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung sowie den Managementfunktionen Planung, Organisation und Kontrolle ergeben sich die Anforderungen an das betriebliche Rechnungswesen und das interne Kontrollsystem. Die persönliche Haftung des Unternehmers bzw. Geschäftsführers (Vorstands) im Insolvenzfall zwingt ebenfalls zu rechtzeitigem Erkennen der Lage des Unternehmens und zweckentsprechendem unverzüglichen Handeln.

