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Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

ManagementSteuerrechtClemens HasenauerCFO-aktuell 2008, 166 - 167 Heft 4 v. 15.8.2008

Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) führt erstmals in Österreich die gesetzliche Verpflichtung für börsenotierte Aktiengesellschaften ein, eine Corporate-Governance-Erklärung abzugeben. Diese Verpflichtung ist mit 1. 6. 2008 in Kraft getreten und wird erstmals Geschäftsjahre betreffen, die nach dem 31. 3. 2008 beginnen. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser neuen Verpflichtung aus der Sicht des Praktikers.

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