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EuGH: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Staatliche Beihilfen – Für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärte Beihilfe – Art 108 Abs 2 Unterabs 2 AEUV – Geschäfte über den Tausch von Forstflächen – Rückforderungspflicht – Informationspflicht – Nichtumsetzung

JudikaturAlexander EggerBRZ 2026, 36 Heft 1 v. 25.3.2026

Deskriptoren: Vertragsverletzung; staatliche Beihilfen; rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärte Beihilfe; Immobilien; Rückforderungspflicht; Informationspflicht.

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