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EuG: Staatliche Beihilfen – Stromlieferungstarif – Abschluss einer Schiedsvereinbarung zur Festsetzung des Tarifs – Beschluss über die Einstellung des Beschwerdeverfahrens – Beschluss, mit dem das Nichtvorliegen einer staatlichen Beihilfe festgestellt wird – Recht auf Anhörung – Vorteil – Kriterium des privaten Kapitalgebers – Komplexe wirtschaftliche Beurteilung

JudikaturAlexander EggerBRZ 2026, 20 Heft 1 v. 25.3.2026

Deskriptoren: Begriff der Beihilfe; Schiedsvereinbarung; selektiver Vorteil; Kriterium des privaten Kapitalgebers; förmliches Prüfverfahren; ernsthafte Schwierigkeiten; Recht auf Anhörung.

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