Kellerhals/Trüten und ihre Kolleginnen/Kollegen zeigen in ihrer Studie „Subventionen in der Schweiz. Implikationen einer Übernahme des EU-Beihilferechts in ausgewählten Sektoren“, wie sehr sich das Subventionsrecht der Schweiz doch eigentlich vom EU-Beihilfenrecht unterscheidet. Nicht nur fehlt ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, auch sind die grundlegenden Normen weniger konkret, das Recht weniger systematisiert und zudem noch räumlich fragmentiert, da nicht nur der Bund (die Eidgenossenschaft), sondern auch die Kantonen und Kommunen mitregulieren können. Obwohl seit dem Scheitern des sogenannten institutionellen Rahmenübereinkommens (InstA) (2018) kein völkerrechtlich zwingender Anlass zur Übernahme von Begriffen, Rechtsgrundsätzen oder gar Vorgaben des EU-Beihilfenrechts mehr besteht, erkennen die Herausgeber und Autorinnen/Autoren der Studie gleichwohl ein Potential autonomer Anpassung als souveräne Entscheidung und sehen darin eine Chance zur Fortentwicklung des inländischen Subventionsrechts.

