I. Zusammenfassung
Im Rahmen ihrer Entscheidungspraxis ziehen die Europäische Kommission und die europäischen Gerichte den sogenannten Private Investor-Test heran, um Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf Ihre begünstigende Wirkung im Sinne des EU-Beihilferechts zu überprüfen. Hierzu wird das Verhalten der jeweiligen staatlichen Stelle mit dem hypothetischen Verhalten eines marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers verglichen. Wenn ein privater Investor unter vergleichbaren Umständen eine solche Investition ebenfalls durchgeführt hätte, gilt der Private Investor-Test als bestanden und die Maßnahmen als beihilfefrei und damit nicht notifizierungs- und genehmigungspflichtig. Maßgebliches Vergleichsszenario ist dabei stets der sogenannte „Nichts-Tun-Fall“ also die Nicht-Durchführung der staatlichen Kapitalmaßnahme. Der bloße Renditevergleich zweier Finanzierungsvarianten derselben Investition – einmal als Eigenkapitalzuführung und einmal als Fremdfinanzierung –, wie er in der Praxis gelegentlich anzutreffen ist, genügt den Anforderungen an einen Private Investor-Test daher nicht.

