EuGH: Rechtsmittel – Wettbewerb – Staatliche Beihilfen – Für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärte Beihilfe – Beihilfe, die der Versicherungsgruppe Grazer Wechselseitige (GRAWE) im Rahmen der Privatisierung der Bank Burgenland AG gewährt wurde – Ermittlung des Marktpreises – Ausschreibungsverfahren – Keine Auswirkungen rechtswidriger Bedingungen auf das höchste Angebot – Kriterium des „privaten Verkäufers“ – Unterscheidung zwischen den dem Staat obliegenden Verpflichtungen danach, ob er in Ausübung seiner hoheitlichen Befugnisse oder als Anteilseigner handelt – Verfälschung von Beweisen – Begründungspflicht
EntscheidungenAlexander EggerBRZ 2013, 193 Heft 4 v. 1.12.2013