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EuGH: Begriff „staatliche Mittel“ – Begriff „Zurechenbarkeit zum Staat“ – Branchenorganisationen des Agrarsektors – Anerkannte Organisationen – Von diesen Organisationen im Interesse der Branche beschlossene gemeinsame Tätigkeiten – Finanzierung durch von diesen Organisationen auf Freiwilligkeitsbasis eingeführte Beiträge – Verwaltungsakt, der diese Beiträge für sämtliche Angehörigen der betreffenden Landwirtschaftsbranche für verbindlich erklärt

EntscheidungenAlexander EggerBRZ 2013, 146 Heft 3 v. 1.9.2013

Art 107 Abs 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass die Entscheidung einer nationalen Behörde, durch die eine Vereinbarung, mit der, wie mit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Branchenvereinbarung, ein Beitrag im Rahmen einer von der nationalen Behörde anerkannten Branchenorganisation eingeführt wird, auf alle Branchenangehörigen ausgedehnt und damit für verbindlich erklärt wird, um die Umsetzung von Maßnahmen betreffend Öffentlichkeitsarbeit, Verkaufsförderung, Außenbeziehungen, Qualitätssicherung, Forschung und Verteidigung der Interessen der Branche zu ermöglichen, kein Element einer staatlichen Beihilfe darstellt.

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