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EuGH: Grundfreiheiten – Beschränkung – Rechtfertigung – Staatliche Beihilfen – Begriff des öffentlichen Bauauftrags – In bestimmten Gemeinden belegene Grundstücke und Bauten – Regionale Regelung, die deren Übertragung vom Bestehen einer ‚ausreichenden Bindung‘ des potenziellen Käufers oder Mieters zu der Zielgemeinde abhängig macht – Soziale Auflage für die Bauherren und Parzellierer – Steuerliche Anreize und Subventionsmechanismen

EntscheidungenDirk T. WiemerBRZ 2013, 100 Heft 2 v. 1.6.2013

Die Art 21 AEUV, 45 AEUV, 49 AEUV, 56 AEUV und 63 AEUV sowie die Art 22 und 24 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004

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