EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Begriff des Unternehmens – Wirtschaftliche Tätigkeit – Errichtung von Flughafeninfrastruktur – Start- und Landebahn
EntscheidungenDirk T. WiemerBRZ 2013, 16 Heft 1 v. 1.1.2013
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.Die Mitteldeutsche Flughafen AG und die Flughafen Leipzig/Halle GmbH tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.