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Investitionsfreibetrag wurde verdoppelt!, Heft 105/2026

BuchhaltungBilanzenMMag Dr Klaus HilberBÖB 2026, 28 Heft 105 v. 15.4.2026

Die Regierung hat den Investitionsfreibetrag zur Ankurbelung der Konjunktur befristet wesentlich erhöht. Investitionen im Jahr 2026 sind daher besonders attraktiv.

Das Grundkonzept des Investitionsfreibetrages (IFB) bleibt unverändert erhalten, jedoch haben sich die Prozentsätze dieses Steuerzuckerls wesentlich erhöht. Anstatt 10 % gibt es derzeit 20 % und für ökologisch wertvolle Investitionen anstatt bisher 15 % nun 22 %. Das alles aber nur für Investitionen, die bis Jahresende 2026 durchgeführt werden! Und die bisherige Jahreshöchstgrenze von einer Million Euro ist auch weiterhin zu beachten!

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