Einbeziehung von Spenglerbetrieben in den Sachbereich Abfertigung des BUAG
Veröffentlichung: 02.01.2026
Seit 01.01.2026 werden Spenglerbetriebe (ausgenommen Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe) in den Sachbereich der Abfertigungsregelung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) einbezogen. Dies gilt auch für an Spenglerbetriebe überlassene Arbeitskräfte, die dem Kollektivvertrag für Metallgewerbe unterliegen.

