Bereits bisher war bei Auftragsvergaben im Baubereich die Abfrage der HFU-Liste wichtig, um bei der Weitergabe von Aufträgen Haftungen für lohnabhängige Abgaben bzw. Sozialversicherungsbeiträge des Subunternehmens (aus der Sicht des Auftraggebers also: für fremde Abgaben- bzw. Beitragsschulden) auszuschließen. Seit 1.1.2026 ist dieser Kontrollschritt umso wichtiger.

