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Energiegemeinschaften & Volleinspeiser, Heft 104/2025

BuchhaltungBilanzenDetlev KarelBÖB 2025, 15 Heft 104 v. 15.12.2025

Bei Überschusseinspeisung (bei einer privaten Nutzung der Energieerzeugungsanlage von weniger als 50 %) und bei Volleinspeisung durch den Eigentümer der Energieerzeugungsanlage kommt es zu einer steuerpflichtigen Lieferung an die Energiegemeinschaft.

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