Ist der Arbeitsplatz zu weit entfernt, um täglich zu pendeln, müssen Arbeitnehmer manchmal ihre Heimat verlassen und getrennt von ihrer Familie leben und arbeiten. Die Heimreise zur Familie ist in der Regel nur an freien Tagen, am Wochenende oder während längerer Feiertage möglich. Um die Situation zu erleichtern, können die Fahrtkosten unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannte "Aufwendungen für Familienheimfahrten" steuermindernd geltend gemacht werden.

