Generell richtet sich die Fälligkeit der Umsatzsteuer nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld. Man unterscheidet zwei verschiedene Arten, der Sollbesteuerung (vereinbarte Entgelte) und der Istbesteuerung (vereinnahmte Entgelte).
Generell richtet sich die Fälligkeit der Umsatzsteuer nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld. Man unterscheidet zwei verschiedene Arten, der Sollbesteuerung (vereinbarte Entgelte) und der Istbesteuerung (vereinnahmte Entgelte).
