Ergänzungen zur Broschüre
Seite 21: Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG
Richtigstellung: Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht nur insoweit zu, als er durch Anschaffungsoder Herstellungskosten begünstigter Wirtschaftsgüter gedeckt ist (§ 10 Abs. 1 Z 4 EStG).

