Die aus öffentlichen Mitteln geförderte Altersteilzeit (ATZ) gibt es seit dem Jahr 2000. Es gibt zwei vom AMS geförderte Varianten, die kontinuierliche und die geblockte ATZ, welche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden können. Am 20.09.2023 wurden im Rahmen der Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetz (AIVG) vom Gesetzgeber Änderungen in der Altersteilzeit beschlossen (799/BNR 27. GP ). Die Änderungen traten mit 01.01.2024 in Kraft.

