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Start-Up Mitarbeiterbeteiligung, Heft 97/2024

BuchhaltungBilanzenMag. Madeleine KlausBÖB 2024, 22 Heft 97 v. 15.4.2024

Die Start-Up Mitarbeiterbeteiligung ist seit 1.1.2024 in Kraft und findet sich im neu hinzugefügten § 67a EStG. Lesen Sie im Folgenden über geldwerte Vorteile, Besteuerung und Lohnnebenabgaben.

Was ist eine Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung und welche Zielsetzung hat diese?

Die Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung ist eine von einem Unternehmen gewährte unentgeltliche Abgabe von Kapitalanteilen (Beteiligungen), wobei der geldwerte Vorteil erst bei Veräußerung oder dem Eintritt sonstiger Umstände als zugeflossen gilt. Ziel ist es, junge KMUs und Start-Ups zu fördern und aufgrund der oftmals schwachen Liquidität in den Anfangsjahren qualifizierte Mitarbeiter zu binden und zu entlohnen.

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