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Neuregelungen beim Aufladen von Elektrofahrzeugen, Heft 97/2024

BuchhaltungBilanzenBÖB 2024, 16 Heft 97 v. 15.4.2024

Quelle: ÖGK Newsletter Nr. 1/Jänner 2024 | Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK

Auf Grund einer Änderung der Sachbezugswerteverordnung kommt es rückwirkend mit 01.01.2023 zu einigen Klarstellungen im Bereich der Elektrofahrzeuge. Die Neuregelungen betreffen die Zuordnung der Lademenge und die Ermittlung des Sachbezuges bei geleasten Ladestationen.

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