Quelle: ÖGK Newsletter Nr. 1/Jänner 2024 | Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK
Auf Grund einer Änderung der Sachbezugswerteverordnung kommt es rückwirkend mit 01.01.2023 zu einigen Klarstellungen im Bereich der Elektrofahrzeuge. Die Neuregelungen betreffen die Zuordnung der Lademenge und die Ermittlung des Sachbezuges bei geleasten Ladestationen.

