Quelle: Magazin DGservice Nr. 3/September 2024 sowie Newsletter Nr. 13/Oktober 2024 Autor: Matthias Berger/ÖGK
Zuwendungen der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers an den Betriebsratsfonds sind grundsätzlich steuer- und beitragsfrei. Unter welchem Umstand die vom Betriebsrat an die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer weitergegebenen Leistungen jedoch Steuer- und Beitragspflicht auslösen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

