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Zahlungen an den Betriebsratsfonds, Heft 100/2024

ControllingBÖB 2024, 62 Heft 100 v. 15.12.2024

Quelle: Magazin DGservice Nr. 3/September 2024 sowie Newsletter Nr. 13/Oktober 2024 Autor: Matthias Berger/ÖGK

Zuwendungen der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers an den Betriebsratsfonds sind grundsätzlich steuer- und beitragsfrei. Unter welchem Umstand die vom Betriebsrat an die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer weitergegebenen Leistungen jedoch Steuer- und Beitragspflicht auslösen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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