Mit Jahresanfang 2025 tritt die Einwegpfandverordnung in Kraft. Daher müssen Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter mit einem Pfand versehen werden.
Mit Jahresanfang 2025 tritt die Einwegpfandverordnung in Kraft. Daher müssen Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter mit einem Pfand versehen werden.
