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Umsatzsteuerliche Belange beim neuen Einwegpfandsystem, Heft 100/2024

BuchhaltungBilanzenMMag Dr Klaus HilberBÖB 2024, 34 Heft 100 v. 15.12.2024

Mit Jahresanfang 2025 tritt die Einwegpfandverordnung in Kraft. Daher müssen Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter mit einem Pfand versehen werden.

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