Das am 25.2.2023 in Kraft getretene Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet alle juristischen Personen mit 50 oder mehr Mitarbeiter:innen zur Einrichtung eines Meldekanals, über den bestimmte Verstöße gemeldet und dort verarbeitet werden. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen mussten dies bis 25. August 2023 umsetzen. Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen haben noch bis 17. Dezember 2023 Zeit.

