Wird ein Betrieb aufgegeben und hört auf zu existieren, dann hat ein solcher Vorgang naturgemäß auch steuerliche Auswirkungen, weil das bisherige Betriebsvermögen entweder verkauft wird oder in das Privatvermögen entnommen werden muss. An dieser Entnahmebesteuerung hat sich seit 1. Juli 2023 unerwartet eine wichtige Änderung ergeben.

