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Die Endfassung der ESRS ("Set 1") liegt vor, Heft 95/2023

ControllingDr. Josef BaumüllerBÖB 2023, 60 Heft 95 v. 15.9.2023

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist bereits im Jänner dieses Jahres in Kraft getreten – und hat damit endgültig den Aufbruch in eine neue Ära der Unternehmensberichterstattung eingeläutet: die Zeit der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. In dieser sollen ökologische und soziale Erfolgsmaßstäbe auf Augenhöhe mit etablierten finanziellen Größen in der Unternehmensführung stehen. Die detaillierten Vorgaben für diese neue Berichterstattung werden nunmehr durch eigens eingeführte Standards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), ausformuliert. Am 31. Juli 2023 übernahm die EU-Kommission ein erstes Set dieser Standards. Diesen widmet sich der vorliegende Beitrag.

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