Quelle: ÖGK Newsletter 8/2023 vom 31.7.2023
Au-pair-Kräfte sind als "klassische" Dienstnehmer zur Sozialversicherung anzumelden, da sie grundsätzlich in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt tätig werden.
Au-pair-Kräfte sind Personen, die

