Quelle: ÖGK Newsletter 8/2023 vom 31.7.2023 | Autor: Daniel Leitzinger/ÖGK
Es kann vorkommen, dass ein Mitarbeiter einen vereinbarten, bereits gebuchten Urlaub wegen eines von ihm nicht beeinflussbaren Ereignisses nicht antreten kann. Der Dienstgeber übernimmt die Stornokosten für den geplanten Urlaub. Wie dieser Kostenersatz steuer- und beitragsrechtlich zu behandeln ist, erfahren Sie hier.

