Die Sommerferien stehen vor der Türe. Wir gehen der Frage nach, wie eine Dienstgeberin steuerfreie Gelder für die Ferienbetreuung der Kinder von Mitarbeiterinnen zuwenden kann.
Das Einkommensteuergesetz sieht zwei steuerfreie Varianten zur Erreichung des eingangs erwähnten Zieles vor. Steuerfrei sind:

