Wird eine Arbeitnehmerin während einer Elternkarenz neuerlich schwanger und hat sie zu diesem Zeitpunkt keinen Anspruch mehr auf Kinderbetreuungsgeld, weil eine unbezahlte Karenz vorliegt, hat sie während des Beschäftigungsverbotes keinen Anspruch auf Wochengeld. Das Wochengeld ist eine Barleistung aus der Krankenversicherung. Ein Anspruch aus der Krankenversicherung setzt allerdings voraus, dass der Versicherungsfall der Mutterschaft vor dem auf das Ende der Versicherung nächstfolgenden Arbeitstag eingetreten ist.

