Die Lohnkontenverordnung wurde in Bezug auf lohnabgabenfreie Kostenersätze des:der Arbeitgeber:in für das Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge, insbesondere daher E-Autos und E-Bikes, sowie nicht steuerfreie Bezüge, novelliert. Mit dieser Novellierung wird der taxative Katalog, der am Lohnkonto zu erfassenden Daten um weitere Tatbestände erweitert. Die neuen Bestimmungen wurden am 27.2.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (vgl BGBl II Nr. 55/2023), und gelten somit seit 28.2.2023.

