Die steuerfreie Behandlung von Firmen-Elektroautos wurde in den Steuergesetzen bereits umgesetzt. Nun hat der Gesetzgeber bei der Frage, wie das Aufladen dieser Autos steuerlich zu behandeln ist, nachgezogen.
Die steuerfreie Behandlung von Firmen-Elektroautos wurde in den Steuergesetzen bereits umgesetzt. Nun hat der Gesetzgeber bei der Frage, wie das Aufladen dieser Autos steuerlich zu behandeln ist, nachgezogen.
