Diese Entscheidung des VwGH bestätigt die Ansicht des BFG betreffend die Durchführung von Vorsteuerberichtigungen in Zusammenhang mit Anzahlungen für nicht geleistete Bauleistungen im Fall der Insolvenz des Auftragnehmers.
Diese Entscheidung des VwGH bestätigt die Ansicht des BFG betreffend die Durchführung von Vorsteuerberichtigungen in Zusammenhang mit Anzahlungen für nicht geleistete Bauleistungen im Fall der Insolvenz des Auftragnehmers.
